Unsere AGB
Das sind unsere Bedingungen
Vermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29. Januar 2024
I. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die genannten Mieter und Vermieter. Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Caravans oder eines Wohnmobils. Durch Abschluss eines Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug im vertragsgemäßen Umfang für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Der Vermieter erhält durch den Vertrag Anspruch auf Zahlung des Mietpreises und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte
II. Im Mietpreis enthaltene Kilometer
Pro Miettag sind 250 km frei, jeder Mehrkilometer kostet 0,30€. Ab 15 Tage sind alle Kilometer frei.
III. Servicepauschale
In der Servicepauschale von 130,00 Euro sind folgende Leistungen enthalten: Euro- Schutzbrief, Einweisung und Rücknahme, Gasflaschen, WC-Chemie, Außenreinigung
IV. Reservierung und Rücktritt – Zahlung, Ausfall
Reservierungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietbetrages, mindestens aber 250 Euro zu leisten. Den Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in voller Höhe.
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen
• Umbuchungsgebühr 30,00 Euro
• Stornokosten in Höhe der Anzahlung, mindestens 250 Euro, werden einbehalten • Bis zu 50 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtmietpreises
• 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtmietpreises
• 14 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtmietpreises
Die Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt.
V. Stornokostenschutz für Corona Reisebeschränkungen
Sollte es zu einem weiteren Lockdown oder europaweitem Reiseverbot aufgrund der Corona-Pandemie kommen, ist die Umbuchung der Mietung auf einen anderen Zeitpunkt kostenfrei möglich. Termine je nach Verfügbarkeit, die Auszahlung der bereits gezahlten Beträge ist nicht möglich.
VI. Kaution
Bei Übergabe des Fahrzeuges wird eine Kaution von 1.000 € fällig. Diese entspricht dem Selbstbehalt für Voll- und Teilkaskoversicherung im Schadensfall. Der Mieter kann den Betrag per EC-Karte oder in bar hinterlegen.
Durch Abschluss eines Urlaubsschutzpaketes (USP) bei unserer Partnerversicherung reduziert sich die Kaution auf 250 €.
Die Kaution erhält der Mieter nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurück. Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten. Es gelten die Bedingungen des Versicherers.
VII. Fahrzeugübergabe und -rücknahme
Für Übergabe und Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug kann am Vortag des ersten Miettages ab 14 Uhr übernommen werden. Der Termin wird eine Woche vorher abgestimmt.
Die Rücknahme muss am letzten Miettag zwischen 9 und 13 Uhr erfolgen und ist nach vorheriger Absprache auf eine genaue Uhrzeit zu terminieren. Je 30 Minuten Verspätung werden 20,00 Euro Gebühr berechnet. Samstags finden keine Übergaben statt.
Kann das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht übernommen werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden angefangenen Verspätungstag eine Gebühr in Höhe des doppelten Tagesmietpreises.
VIII. Zustand des Fahrzeugs
Der Vermieter übergibt ein innen und außen gereinigtes Fahrzeug. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. Der Vermieter übergibt einen gefüllten Frischwassertank.
Der Mieter verpflichtet sich, vor Rückgabe Bad und Toilette sowie die Schränke, den Kühlschrank und den Boden nass zu reinigen. Der Abwassertank und die Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe vollständig zu entleeren. Der Kraftstofftank wird am Abreisetag vom Vermieter mit einer Mindestbefüllung betankt. Ebenso kann der Mieter das Fahrzeug mit einer solchen Mindestbefüllung zurückgeben.
Die Innenreinigung bei Rückgabe kann nur im Voraus gebucht werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug besenrein und mit entleerten Tanks zurückzugeben. Sind Toilettenbox und/oder der Abwassertank bei Rückgabe nicht geleert, wird die Reinigungsgebühr in Höhe von 250 € erhoben. Die Gebühr für Innenreinigung beträgt bei Reisemobilen und Kastenwagen 110 €, bei Wohnwagen 95 €. Eine Nachreinigung vor Ort ist nicht möglich. Wenn keine oder nicht ausreichende Innenreinigung durch den Mieter erfolgt, wird die Kaution bis 250 € einbehalten. Die Bewertung des Verschmutzungsgrades liegt im Ermessen des Vermieters.
Die Mitnahme von Haustieren im Fahrzeug ist nicht gestattet. Alle Mietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Missachtung dieser Verbote wird jeweils die Gebühr für zusätzliche Reinigung in Höhe von 250 € erhoben.
IX. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters ist 21 Jahre, begleitetes Fahren ist nicht erlaubt. Der Mieter muss einen Führerschein der Klasse III (vor 1999) oder mindestens der Klasse B (ab 1999) bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzen. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist die Führerscheinklasse C1 erforderlich.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer im Vertrag angegebenen Person gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung.
X. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet nach dem Tanken (alle 2 bis 3 Tankstopps) den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Ad Blue muss auch dies bei Aufleuchten der Anzeige nachgefüllt werden. Wegen der ungewohnten Abmessungen des Fahrzeuges muss der Mieter mit besonderer Achtsamkeit fahren.
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Mobil so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Das Fahrzeug dient nicht zu motorsportlichen Aktivitäten. Das Weitervermieten an Dritte ist dem Mieter untersagt.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Auftreten eines technischen Problems unverzüglich eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Während der Geschäftszeiten ist die Bosch Car Service + Caravan Spezialisten Marpingen GmbH der erste Ansprechpartner. Außerhalb dieser Zeiten hilft die jeweilige Assistance Versicherung des Herstellers.
Der Mieter muss eine Reparaturzeit von 24 Stunden akzeptieren. Die anfallenden Hotelkosten werden nach Absprache übernommen. Auch die Übernahme eines Ersatzfahrzeuges muss von Bosch Car Service + Caravan Spezialisten Marpingen GmbH bzw. der Assistance freigegeben werden.
XI. Auslandsfahrten, Mautgebühren und Vignetten
Es sind Fahrten in alle europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese Länder kann man dem grünen Versicherungsschein entnehmen. Reisen in Länder, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen, haftet der Mieter voll.
Mautgebühren und Kosten für vorgeschriebene Vignetten gehen zu Lasten des Mieters. Mieter sind verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die Vorschriften im Reiseland zu informieren und ggf. Maut-Plaketten zu besorgen. Dies gilt für alle Reisemobile und Caravans, insbesondere für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht. Die Erstattung von Kosten für Jahresvignetten ist nicht möglich.
XII. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Mobil werden bei Inanspruchnahme der Vollkasko sowie der Teilkasko 1.000 € einbehalten, bzw. 250 € bei Abschluss des USP pro Schadensfall.
Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dazu gehören u.a. Missachtung der Fahrzeuganzeige für technische Defekte und Fahrlässigkeit bei der erforderlichen Verbringung in eine Werkstatt, Missachtung der maximalen Durchfahrtmaße, Zurücksetzen des Mobiles, Betankung mit dem falschen Kraftstoff oder Tanken von Diesel in den Frischwassertank.
Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entsteht, dass eine nichtberechtigte Person das Fahrzeug nutzt oder unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall wegen Reparatur berechnet.
XIII. Sonstiges
Diese AGB sind gültig für alle Mietverträge der Bosch Car Service + Caravan Spezialisten Marpingen GmbH. Zusätzliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Kontakt
Bosch Car Service +
Caravan Spezialisten Marpingen GmbH
Hinten auf der Gaß 4
66646 Marpingen
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